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   LG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 2-29 T 23/17   

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LG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 2-29 T 23/17 (https://dejure.org/2017,65615)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.02.2017 - 2-29 T 23/17 (https://dejure.org/2017,65615)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 2-29 T 23/17 (https://dejure.org/2017,65615)
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  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 29 T 23/17
    "Unverzüglich" ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG Beschluss vom 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07).

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, Seite 142 [BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00] ; 105, 239 [BVerfG 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00] Beschl. v. 4.9.2009, 2 BvR 2520/07,- juris).

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 28/15

    Asylverfahren: Verletzung des Beschleunigungsgebots bei mangelnder

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 29 T 23/17
    Nach der Entscheidung des BGH vom 12. Oktober 2016 (Az.: V ZB 28/15 -, Rn. 5 - juris) stellt der Transitaufenthalt wegen der Möglichkeit, auf dem Luftweg abzureisen, keine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 1 EMRK dar.

    Der BGH hat im Beschluss vom 12. Oktober 2016 (a.a.O) vielmehr klargestellt, dass bei einer den Aufenthalt des Ausländers auf den Transitbereich des Flughafens beschränkende Anordnung nach § 15 Abs. 6 AufenthG lediglich bereits das Beschleunigungsgebot beachtet werden muss.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 29 T 23/17
    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, Seite 142 [BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00] ; 105, 239 [BVerfG 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00] Beschl. v. 4.9.2009, 2 BvR 2520/07,- juris).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 29 T 23/17
    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, Seite 142 [BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00] ; 105, 239 [BVerfG 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00] Beschl. v. 4.9.2009, 2 BvR 2520/07,- juris).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 9/15

    Unterbringung von Asylsuchenden im Transitbereich eines Flughafens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.02.2017 - 29 T 23/17
    Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 03.03.2016 (Az.: 20 W 9/15 - zuvor 20 W 480/08) stellt die Unterbringung des Betroffenen im Transitbereich des Flughafens zumindest nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens gemäß § 18a AsylVfG eine Freiheitsentziehung dar, die einer richterlichen Anordnung bedarf.
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